Freitag, 3. September 2021
Bisher bewährte Maßnahmen bestehen weiter
Die bestehenden Arbeitsschutzregeln gelten fort. Dazu gehören weiterhin auch betriebliche Hygienepläne, sowie die Testangebotspflicht.
- Angebot zu zwei Tests pro Woche
- Vollständig Geimpfte oder Genesene können von diesem Testangebot ausgenommen werden
- Begrenzung der Beschäftigtenzahl in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen
- Bildung von festen betrieblichen Arbeitsgruppen
- das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidbarem Kontakt
- die Erstellung und Umsetzung von betrieblichen Hygienekonzepten
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird in den grundlegenden Arbeitsschutzregeln auch nach Auslaufen der pandemischen Lage bis einschließlich 19. März 2022 verlängert.
Die aktuelle Fassung der geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung finden Sie hier.