Der Bund übernimmt für das Jahr 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Warenkreditversicherer von 30 Mrd. €. Der Bund sichert Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (24 Monate) auch innerhalb der Europäischen Union und in bestimmten OECD Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien ab.